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Politik wichtig ist.

DANKE
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FÜR KÖTHEN

Um unsere Botschaft weiter zu verbreiten und mit vielen Menschen ins Gespräch zu kommen, brauche ich Dich. Wie kannst du mich unterstützen? Mit einem Herz in Form von Zeit, Motivation und natürlich auch etwas Kleingeld, denn: Jede Spende – ob groß oder klein – hilft uns, die nötigen Ressourcen zu sammeln, um den Wahlkampf erfolgreich zu führen.

Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst. Vielen Dank!

Spenden für die Landtagswahl, Unterstütze Felix Wahlkampf

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr willkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. Alternativ kann das Spendentool unten auf der Seite genutzt werden. Die Spenden kommen dem Wahlkampf im gesamten Wahlkreis 22 Köthen, Muldestausee, Raguhn-Jeßnitz und Südliches Anhalt zugute.

Spendenkonto, alternativ PayPal: siehe unten

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.