Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER.
KÖTHEN (ANHALT).

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Wir stehen für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitten wir Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr willkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. Alternativ kann das Spendentool unten auf der Seite genutzt werden.

Spendenkonto

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

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Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr willkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. Alternativ kann das Spendentool unten auf der Seite genutzt werden.

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IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

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Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

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Aktuell arbeiten wir an unserer neuen Homepage.

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Am vergangenen Donnerstag wurde Felix Giesa einstimmig zu unseren Direktkandidaten gewählt.
Erste Vorstandssitzung unseres neuen Teams 🗂️✨

Heute fand die erste Vorstandssitzung unseres neu gewählten Vorstands statt. Auch wenn die Urlaubszeit es nicht möglich gemacht hat, dass alle neuen Mitglieder dabei sein konnten, war es ein gelungener Auftakt!

In rund zwei Stunden haben wir uns über verschiedene Themen ausgetauscht, neue Ideen entwickelt und bereits erste Schwerpunkte gesetzt. Der Austausch war offen, konstruktiv und macht Lust auf die bevorstehende Zusammenarbeit. 💬💡

Wir freuen uns auf alles, was vor uns liegt – engagiert, motiviert und mit frischem Wind! 🚀

Eure SPD Köthen
Am Donnerstag den 24.07. ist wieder Bürgersprechstunde.
Im Forum der SPD Köthen Schalaunische Str. 43.
Wir sind für Sie da, gerne nehmen wir uns ihre Fragen, Anregungen an.