DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER.
KÖTHEN (ANHALT).

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Wir stehen für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitten wir Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr wilkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. ALternativ kann das Spendentool genutzt werden.

Spendenkonto

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

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Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr wilkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. ALternativ kann das Spendentool genutzt werden.

Spendenkonto

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. Die Landtagswahl 2026 findet in 41 Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt statt. 

Der Wahlkreis 22 Köthen umfasst die Gemeinden Muldestausee, Stadt Köthen (Anhalt), Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Südliches Anhalt.

Karte in hoher Auflösung auf der Seite des Landes Sachsen Anhalts: Link.

Landtagswahl 2026 – Gemeinsam für ein starkes Sachsen-Anhalt

Die Landtagswahl 2026 ist Ihre Chance, aktiv die Zukunft unseres Bundeslandes zu gestalten. In einer Zeit, in der Herausforderungen und Chancen Hand in Hand gehen, zählt jede Stimme mehr denn je. Durch Ihre Wahl setzen Sie ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit, innovative Impulse und nachhaltige Entwicklungen in Sachsen-Anhalt.

Warum Ihre Stimme zählt: Jede Entscheidung an der Wahlurneist ein Schritt in eine Zukunft, in der Bildung, Wirtschaft, Umweltund Infrastruktur neue Wege gehen. Unsere politischenKonzepte stellen Menschen und Perspektiven in denMittelpunkt – und mit Ihrer aktiven Beteiligung können wirgemeinsam ein Land formen, in dem Fortschritt undZusammenhalt keine leeren Versprechen bleiben.

Unsere Vision: Die SPD Köthen engagiert sich für eine Politik, die regionale Bedürfnisse mit hoher Verantwortung und Mut zur Veränderung verbindet. Unser Programm setzt auf moderne Strukturen, sozialen Ausgleich und ökologische Verantwortung. Gemeinsam entwickeln wir Konzepte, die den Wandel in Sachsen-Anhalt greifbar machen und echte Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger eröffnen.

Ihr Engagement zählt: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht bei der Landtagswahl 2026, um aktiv an der Gestaltung eines fortschrittlichen und solidarischen Sachsen-Anhaltmitzuwirken. Informieren Sie sich über unser Programm, lernen Sie unsere engagierten Kandidierenden kennen und werden Sie Teil einer Bewegung, die den Unterschied macht – für ein Land, in dem niemand zurückgelassen wird und in dem wir alle gemeinsam voranschreiten.

Unser Kandidat – Felix Giesa

Felix Giesa, unser Kandidat für den Landtag. Mehr hier