DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER.
KÖTHEN (ANHALT).

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Wir stehen für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitten wir Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr willkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. Alternativ kann das Spendentool unten auf der Seite genutzt werden.

Spendenkonto

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

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Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr willkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. Alternativ kann das Spendentool unten auf der Seite genutzt werden.

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Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

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Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Ortsverein Köthen/Anhalt
Vorsitzender: Felix Giesa
Schalunische Straße 43
06366 Köthen/Anhalt

E-Mail: info@spd-koethen.de
Telefon: 03496 4169839

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Ortsverein Köthen/Anhalt
Vorsitzender: Felix Giesa
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06366 Köthen/Anhalt

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