Wahl und Sitzverteilung
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Wahlen werden nachden Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Jeder Wähler verfügt über drei Stimmen. Alle Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), einschließlich der eingemeindeten Ortschaften konnten am 9. Juni 2024 ihre Stimme abgeben. Von 20.676 Wahlberechtigten, haben 11.341 ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 54,85 %.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Köthen hat weniger als 30.000 Einwohner, der Stadtrat besteht gemäß § 37 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) deshalb aus 36 Mitgliedern. Aufgrund von zwei nicht besetzten Sitzen der AfD setzt sich der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) aktuell aus 34 Mitgliedern zusammen, wovon sich 31 auf insgesamt 5 Fraktionen verteilen. Zusätzlich gibt es drei Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die keiner Fraktion angehören. Der Stadtrat besteht also aus insgesamt34 Stadtratsmitgliedern plus Oberbürgermeisterin.
Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) setzt sich aktuell folgendermaßen zusammen:
| Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD/DIE GRÜNEN | 11 Sitze |
| CDU-Fraktion | 9 Sitze |
| Fraktion IG „Bürger ~ Werte ~ Politik in Köthen (Anhalt)“ | 5 Sitze |
| AfD-Fraktion | 3 Sitze |
| FDP-Fraktion | 3 Sitze |
| Freie Fraktion | 2 Sitze |
| Fraktionslos | 1 Sitz |

Die SPD im Stadtrat

Eike Rosenkranz

Sven Wienicke

Sabine Radtke

Sebastian Schwab
Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD/DIE GRÜNEN
Die SPD bildet zusammen mit der Partei Die Linke und Bündnis 90 Die Grünen eine Fraktionsgemeinschaft
