DANKE
FÜREINANDER. MITEINANDER.
KÖTHEN (ANHALT).

Ihr Herz, Ihre Spende bedeuten sehr viel. Wir stehen für eine Politik des Zusammenhalts, für eine Politik des Miteinanders! Ein erfolgreicher Wahlkampf braucht solide Finanzen. Deshalb bitten wir Dich heute um eine Spende für unsere Kampagne. Eines kann ich Dir versprechen: Deine Spende kommt an und hilft, egal ob Du 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro spenden kannst.

Spenden für die Landtagswahl

Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr wilkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. ALternativ kann das Spendentool genutzt werden.

Spendenkonto

SPD-Ortsverein Köthen/Anhalt
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

Wir schätzen Dein Vertrauen und setzen höchste Sorgfalt sowie Sicherheitsstandards ein, um Deine persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

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Am 06. September ist Landtagswahl. Spenden für den Wahlkampf für unseren Kandidaten Felix Giesa sind sehr wilkommen! Spendenkonto ist das Konto des Ortsvereins SPD Köthen. ALternativ kann das Spendentool genutzt werden.

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Verwendungszweck: Spende Wahlkampf, Name, Adresse
IBAN: DE59 8005 3722 0302 0243 10
BIC: NOLADE21BTF

Wichtig: Bitte vermerke das Wort „Spende“, Deinen vollständigen Namen und Deine Adresse im Feld „Verwendungszweck“ für die Zusendung der Spendenbescheinigung.

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Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Veröffentlichungspflichten

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Zeige, dass Dir soziale
Politik wichtig ist.

Wahl und Sitzverteilung


Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Wahlen werden nachden Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Jeder Wähler verfügt über drei Stimmen. Alle Bürger der Stadt Köthen (Anhalt), einschließlich der eingemeindeten Ortschaften konnten am 9. Juni 2024 ihre Stimme abgeben. Von 20.676 Wahlberechtigten, haben 11.341 ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 54,85 %.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Köthen hat weniger als 30.000 Einwohner, der Stadtrat besteht gemäß § 37 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) deshalb aus 36 Mitgliedern. Aufgrund von zwei nicht besetzten Sitzen der AfD setzt sich der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) aktuell aus 34 Mitgliedern zusammen, wovon sich 31 auf insgesamt 5 Fraktionen verteilen. Zusätzlich gibt es drei Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die keiner Fraktion angehören. Der Stadtrat besteht also aus insgesamt34 Stadtratsmitgliedern plus Oberbürgermeisterin.

Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) setzt sich aktuell folgendermaßen zusammen:

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD/DIE GRÜNEN11 Sitze
CDU-Fraktion9 Sitze
Fraktion IG „Bürger ~ Werte ~ Politik in
Köthen (Anhalt)“
5 Sitze
AfD-Fraktion3 Sitze
FDP-Fraktion3 Sitze
Freie Fraktion2 Sitze
Fraktionslos1 Sitz

Die SPD im Stadtrat

Eike Rosenkranz

Sven Wienicke

Sabine Radtke

Sebastian Schwab

Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/SPD/DIE GRÜNEN

Die SPD bildet zusammen mit der Partei Die Linke und Bündnis 90 Die Grünen eine Fraktionsgemeinschaft