RF | SPD Antrag | Antragsinhalt | Datum | Ergebnis |
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2019 | ||||
1 | Änderung Sondernutzung | Befreiung von Sondergebühren für das Aufstellen von Fahrradständern, Werbeschildern (max. 2) und Außenbestuhlung (bis zu 8 Tischen und 32 Sitzplätzen) | 7. November 2019 | An den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen. |
2 | Berichterstattung | Dem Stadtrat werden quartalsweise Fortschrittsberichte zu den Themen - Stand Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Köthener Feuerwehr - Stand Entwicklung des Gebietes "Malzfabrik" - Stand Umsetzung Klimaschutzkonzept der Stadt - Sicherung und Verbesserung Gesundheitsvorsorge - Zusammenarbeit KKM - Zusammenarbeit Werbegemeinschaft - Neuansiedlungen und Neugründungen vorgelegt. | 19. September 2019 | abgelehnt |
3 | städtische Denkmäler | Der Stadtrat beschließt Folgendes: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fraktionen eine Liste aller Denkmäler der Stadt zur Verfügung zu stellen. 2.entfällt 3. Für das Jahr 2020 wird für die Gedenksteine von Ferdinand Schulz und Felix Friedheim durch den Mitarbeiter eine Konzeption erstellt, wie diese Denkmäler erhalten und deren Umfeld neugestaltet werden können. Die Umsetzung soll im Jahr 2021 erfolgen. 4. In dem dafür zuständigen Ausschuss wird eine Prioritätenliste der Baudenkmale erstell und geprüft, wie in Jahressscheiben sukzessive der Erhalt dieser Denkmäler gesichert werden kann. 5. Die dafür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwürfen der jeweiligen Jahre einzustellen und durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen und -beschlüsse darüber zu entscheiden. | 19. September 2019 | angenommen, Prioritätenliste wurde am 06.02.20 dem BSU vorgelegt. |
4 | Sitzgelegenheit Fasanerie | 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austausch/Erneuerung der beiden Sitzgelegenheiten am Weg zwischen Liegewiese und Tierheim in der Fasanerie vorzunehmen. 2. Auch entlang des Hauptweges durch die Fasanerie und im Bereich der Spinne, sind die vorhandenen Sitzgelegenheiten auszutauschen und ggf. durch zusätzliche zu ergänzen. 3. Die dafür erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und in den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 aufzunehmen. | 19. September 2019 | zurückgestellt |
5 | Digitalisierungszentrum | Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen Antrag für das Förderprogramm regionale Digitalisierungszentren zu erarbeiten und beim Projektträger, dem Referat „Digitale Agenda“ beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, nach Beschlussfassung durch den Stadtrat, einzureichen. Für die Erarbeitung des Antrags soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschule Anhalt, der Wirtschaft, der Verwaltung und den einzelnen Fraktionen gegründet werden. Jede Fraktion soll einen Vertreter entsenden können, der nicht zwingend Mitglied des Stadtrates sein muss. | 19. September 2019 | angenommen |
6 | Katzenschutzverordnung/ Kastrationszuschuss | 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Köthen(Anhalt) zu erstellen und dem Stadtrat als Beschlussvorlage vorzulegen. 2. Wenn die Katzenschutzverordnung beschlossen und in Kraft getreten ist, wird der § 8 Abs. 7 der Gefahrenschutzverordnung der Stadt Köthen (Anhalt) wie folgt geändert: Das Füttern von wildlebenden Tauben und herrenlosen Katzen ist, nur durch die von der Verwaltung beauftragten Tierheime und Tierschutzverbände, sowie unter Berücksichtigung der Katzenschutzverordnung erlaubt. | 19. September 2019 | abgelehnt/frewillige Aufgabe, keine Mittel trotz Vorschlag, diese Gelder auf eine bestimmte Jahressumme zu begrenzen und vom Tierschutzkonto zu separieren |
7 | Radverkehrskonzept | Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, das Radverkehrskonzept für die Stadt Köthen unter Einbeziehung aller Ortsteile weiterzuentwickeln und anzupassen sowie diese Aktualisierung mit den strategischen Planungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie des Landes Sachsen-Anhalt abzustimmen, sobald der Bauabschnitt der B6n bis zur Anbindung an die A9 fertiggestellt ist. Die Finanzierung über vorhandene Förderprogramme ist zu prüfen, z.B. über das Bundesprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ oder das Bundesprogramm „Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“. Für die Beibringung des Eigenanteils ist die Zuweisung von Mitteln aus dem Ausgleichsstock des Landes Sachsen-Anhalt zu prüfen. | 19. September 2019 | zurückgestellt |
8 | Verkehrsentwicklungsplan | Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) der Stadt Köthen unter Einbeziehung aller Ortsteile zu aktualisieren und den veränderten Verkehrsströmen und -mengen durch den Bau der B6n anzupassen und mit den Planungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie der Verkehrsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt abzustimmen, sobald der Bauabschnitt der B6n bis zur Anbindung an die A9 fertiggestellt ist. | 19. September 2019 | zurückgestellt |
9 | Klimabeirat | Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschließt, dass bei der Bildung eines Akteursnetzwerkes bzw. der Fortsetzung und Weiterentwicklung des Klimabeirates auch Nichtstadtratsmitglieder in dieses Gremium entsandt werden können. Jede Fraktion soll genau einen Vertreter in dieses Gremium entsenden. | 19. September 2019 | abgelehnt |
10 | Teichsanierung | 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Konzeption sowie eine aktuelle Kostenanalyse für die denkmalgerechte Sanierung des Busch- und Hubertusteiches zu erstellen, um die Sanierung im Haushalt der zukünftigen Jahre berücksichtigen zu können. 2. Als Umsetzungszeitraum für die Erstellung der Konzeption und der Kostenanalyse ist das erste Halbjahr 2020 vorzusehen, um die Kosten im Haushaltsplanentwurf für das HHJ 2021 berücksichtigen zu können. | 19. September 2019 | abgelehnt |
11 | Begrünung Marktplatz | 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Begrünung des Marktplatzes durch mobile Bepflanzungen sowie zusätzlicher Sitzmöglichkeiten neben den Bepflanzungen zu prüfen. Die Pflanzen in den Körben sollen dabei eine hinreichende Größe entwickeln können, so dass die Sitzmöglichkeiten durch die Pflanzen beschattet werden. Gleichzeitig darf aber die Größe der Pflanzen und auch deren Stellplatz nicht die Hauptsichtachsen auf die Marktkirche und das Rathaus behindern. 2. Bei den Sitzmöglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit der Köthen-Energie zu prüfen, ob diese mit einer Lademöglichkeit für Smartphones (USB-Ladebuchse) ausgestattet werden können. 3. Die Genehmigungsplanung Fußgängerzone mit Beschluss 970187/1 des Stadtrates aus dem Jahr 1997, ist mit diesem Beschluss zu ändern. | 19. September 2019 | 19.09.2019: Stadtrat 06.02.2020: BSU 06.02.2020 angenommen → AG Marktplatz Für die Umsetzung des geplanten Vorhabens wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Bildung der AG übernimmt die antragstellende Fraktion (SPD). |
12 | Klimanotstand | Anerkennung und Ausrufung des Klimanotstandes für die Stadt Köthen | 5. Dezember 2019 | abgelehnt |
13 | Berufung StR G. Heeg zum Bahnbeauftragten des Stadtrats | Berufung von StR Heeg zum Baghnbeauftragten der Stadt Köthen | 19. September 2019 | angenommen |
14 | Gründungsbeauftragter | Der Stadtrat beschließt, einen Gründungsbeauftragten/eine Gründungsbeauftragte in der Stadtverwaltung zu benennen und als zentralen Ansprechpartner für Gründer und Gründungsinteressenten öffentlich bekannt zu geben. Der/die Gründungsbeauftragte der Stadt Köthen (Anhalt) fungiert als Vermittler zwischen den Gründungsinteressierten und den Unterstützern von Gründungsvorhaben. Folgende Aufgaben sollen damit abgedeckt werden: 1. Vernetzung aller Akteure im Umfeld von Unternehmensgründungsvorhaben 2. Beratung über konkrete Unterstützungsangebote der Stadtverwaltung 3. Aufbau eines Gründungsnetzwerks mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kammern Diese Aufgaben sollen zunächst durch vorhandenes Personal im Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung abgedeckt werden. Für zukünftige Jahre soll eine separate Stelle im Stellenplan berücksichtigt werden, die ausschließlich für Wirtschaftsförderung und Gründungsförderung zuständig ist. | 7. November 2019 | abgelehnt |
16 | Ansprechpartner medizinische Versorgung | Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen Verantwortlichen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung der Stadt Köthen zu benennen. Er ist Ansprechpartner für den Kreisstellensprecher als Vertreter der in eigener Niederlassung tätigen oder der an einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärzte. Der Mitarbeiter ist für die aktive Werbung zur Niederlassung von Ärzten in Köthen unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Zulassungsbedingungen der Kassenärztlichen Verwaltung Sachsen-Anhalt verantwortlich. Er wird mit der Schaffung eines Netzwerks (Stadt Köthen, Kreisstellensprecher Köthen, KV Sachsen- Anhalt, Helios Kliniken, WGK, Bankinstitute) beauftragt, um Anreize zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Köthen zu schaffen und Ärzten im Rentenalter die Übergabe ihrer Patienten an entsprechend jüngere Kollegen zu ermöglichen. Die Sicherstellung der medizinischen, insbesondere der hausärztlichen Versorgung, in Köthen und seinen Ortsteilen ist zu gewährleisten. | 7. November 2019 | abgelehnt |
2020 | ||||
17 | Benennung der gestalteten Grünfläche zwischen Burgstraßeund Kleine Badergasse in "Felix-Friedheim-Platz" | Der Stadtrat beschließt, die gestaltete Grünfläche zwischen Burgstraße und Kleine Badergasse in Felix-Friedheim-Platz zu benennen und diese Benennung durch das Anbringen eines entsprechenden Schildes und einer Schautafel/ Köthener Perlen auf dem Platz kenntlich zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln sowie eine Spendenaktion durchzuführen. In roter Schriftfarbe die Ergänzungen der Fraktion Die Linke. | 20. März 1900 | Verwaltung stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu (keine Kosten für Stadt) Ergänzungsantrag Die Linke: Aufstellung einer Köthener Perle oder Schautafel finanziert über Spenden - Verantwortlich: Stadtverwaltung Antrag mit den Ergänzungen der Fraktion Die Linke angenommen. |
18 | Aufstellung eines Konzepts von Angestellten in Beamtenstellen ( Hinweis Kommunalaufsicht) | Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, entsprechend der Hinweise der Kommunalaufsicht, ein Konzept zur Umwandlung von Angestellten- in Beamtenstellen zu erarbeiten und dem Stadtrat spätestens in der Septembersitzung 2020 vorzulegen | 20. Mai 2020 | zurückgezogen, da Konzept bereits in Arbeit ist |
19 | Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfes 2021 | Die Verwaltung erstellt bis September 2020 den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 | 20. Mai 2020 | zurückgezogen, da Haushaltsplanentwurf bereits in Arbeit ist und zur Stadtratssitzung am 24.09.2020 vorgelegt wird |
20 | Änderung der Parkgebührensatzung | Der Stadtrat beschließt, zur Unterstützung des innerstädtischen Handels, im Zeitraum vom 15.07.2020 bis zum 15.01.2021 in den städtischen Tiefgaragen in der Zeit von 09.00- 19.00 Uhr, die Kurzparker für 2 Stunden von der Parkgebühr zu befreien. Die Parkgebühr in den Tiefgaragen der Stadt Köthen wird für Kurzparker ab der dritten angefangenen Stunde auf 1 Euro pro Stunde festgesetzt. Die maximale Tagesgebühr für Kurzparker beträgt 12 Euro. | Antragstellung 08.06.2020 Behandlung im Stadtrat am 23.07.2020 geplant |