RFSPD AntragAntragsinhaltDatumErgebnis
2019
1Änderung SondernutzungBefreiung von Sondergebühren für das Aufstellen von Fahrradständern, Werbeschildern (max. 2) und Außenbestuhlung (bis zu 8 Tischen und 32 Sitzplätzen)7. November 2019An den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
2BerichterstattungDem Stadtrat werden quartalsweise Fortschrittsberichte zu den Themen
- Stand Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Köthener Feuerwehr
- Stand Entwicklung des Gebietes "Malzfabrik"
- Stand Umsetzung Klimaschutzkonzept der Stadt
- Sicherung und Verbesserung Gesundheitsvorsorge
- Zusammenarbeit KKM
- Zusammenarbeit Werbegemeinschaft
- Neuansiedlungen und Neugründungen
vorgelegt.
19. September 2019abgelehnt
3städtische DenkmälerDer Stadtrat beschließt Folgendes:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fraktionen eine Liste aller Denkmäler der Stadt zur
Verfügung zu stellen.
2.entfällt
3. Für das Jahr 2020 wird für die Gedenksteine von Ferdinand Schulz und Felix Friedheim
durch den Mitarbeiter eine Konzeption erstellt, wie diese Denkmäler erhalten und deren
Umfeld neugestaltet werden können. Die Umsetzung soll im Jahr 2021 erfolgen.
4. In dem dafür zuständigen Ausschuss wird eine Prioritätenliste der Baudenkmale erstell
und geprüft, wie in Jahressscheiben sukzessive der Erhalt dieser Denkmäler gesichert
werden kann.
5. Die dafür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwürfen der jeweiligen Jahre
einzustellen und durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen und -beschlüsse
darüber zu entscheiden.
19. September 2019angenommen,
Prioritätenliste wurde am 06.02.20 dem BSU vorgelegt.
4Sitzgelegenheit Fasanerie1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austausch/Erneuerung der beiden Sitzgelegenheiten
am Weg zwischen Liegewiese und Tierheim in der Fasanerie vorzunehmen.
2. Auch entlang des Hauptweges durch die Fasanerie und im Bereich der Spinne, sind die vorhandenen Sitzgelegenheiten auszutauschen und ggf. durch zusätzliche zu ergänzen.
3. Die dafür erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und in den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020 aufzunehmen.
19. September 2019zurückgestellt
5DigitalisierungszentrumDer Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen Antrag für das Förderprogramm regionale
Digitalisierungszentren zu erarbeiten und beim Projektträger, dem Referat „Digitale Agenda“ beim
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, nach Beschlussfassung durch den
Stadtrat, einzureichen. Für die Erarbeitung des Antrags soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der
Hochschule Anhalt, der Wirtschaft, der Verwaltung und den einzelnen Fraktionen gegründet werden.
Jede Fraktion soll einen Vertreter entsenden können, der nicht zwingend Mitglied des Stadtrates sein
muss.
19. September 2019angenommen
6Katzenschutzverordnung/ Kastrationszuschuss1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung für die Stadt
Köthen(Anhalt) zu erstellen und dem Stadtrat als Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Wenn die Katzenschutzverordnung beschlossen und in Kraft getreten ist, wird der § 8
Abs. 7 der Gefahrenschutzverordnung der Stadt Köthen (Anhalt) wie folgt geändert:
Das Füttern von wildlebenden Tauben und herrenlosen Katzen ist, nur durch die von der
Verwaltung beauftragten Tierheime und Tierschutzverbände, sowie unter Berücksichtigung
der Katzenschutzverordnung erlaubt.
19. September 2019abgelehnt/frewillige Aufgabe, keine Mittel trotz Vorschlag, diese Gelder auf eine bestimmte Jahressumme zu begrenzen und vom Tierschutzkonto zu separieren
7RadverkehrskonzeptDer Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, das Radverkehrskonzept für die Stadt Köthen
unter Einbeziehung aller Ortsteile weiterzuentwickeln und anzupassen sowie diese
Aktualisierung mit den strategischen Planungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie des
Landes Sachsen-Anhalt abzustimmen, sobald der Bauabschnitt der B6n bis zur Anbindung
an die A9 fertiggestellt ist.
Die Finanzierung über vorhandene Förderprogramme ist zu prüfen, z.B. über das
Bundesprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ oder das Bundesprogramm „Förderung
von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“. Für
die Beibringung des Eigenanteils ist die Zuweisung von Mitteln aus dem Ausgleichsstock
des Landes Sachsen-Anhalt zu prüfen.
19. September 2019zurückgestellt
8VerkehrsentwicklungsplanDer Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) der Stadt Köthen unter Einbeziehung aller Ortsteile zu aktualisieren und den veränderten Verkehrsströmen und -mengen durch den Bau der B6n anzupassen und mit den Planungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie der Verkehrsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt abzustimmen, sobald der Bauabschnitt der B6n bis zur Anbindung an die A9 fertiggestellt ist.19. September 2019zurückgestellt
9KlimabeiratDer Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschließt, dass bei der Bildung eines Akteursnetzwerkes bzw. der Fortsetzung und Weiterentwicklung des Klimabeirates auch Nichtstadtratsmitglieder in dieses Gremium entsandt werden können. Jede Fraktion soll
genau einen Vertreter in dieses Gremium entsenden.
19. September 2019abgelehnt
10Teichsanierung1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Konzeption sowie eine aktuelle Kostenanalyse
für die denkmalgerechte Sanierung des Busch- und Hubertusteiches zu erstellen, um die
Sanierung im Haushalt der zukünftigen Jahre berücksichtigen zu können.
2. Als Umsetzungszeitraum für die Erstellung der Konzeption und der Kostenanalyse ist das
erste Halbjahr 2020 vorzusehen, um die Kosten im Haushaltsplanentwurf für das HHJ 2021
berücksichtigen zu können.
19. September 2019abgelehnt
11Begrünung Marktplatz1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Begrünung des Marktplatzes
durch mobile Bepflanzungen sowie zusätzlicher Sitzmöglichkeiten neben den Bepflanzungen zu prüfen. Die Pflanzen in den Körben sollen dabei eine hinreichende Größe entwickeln können, so dass die Sitzmöglichkeiten durch die Pflanzen beschattet werden. Gleichzeitig darf aber die Größe der Pflanzen und auch deren Stellplatz nicht die
Hauptsichtachsen auf die Marktkirche und das Rathaus behindern.
2. Bei den Sitzmöglichkeiten ist in Zusammenarbeit mit der Köthen-Energie zu prüfen, ob diese mit einer Lademöglichkeit für Smartphones (USB-Ladebuchse) ausgestattet werden können.
3. Die Genehmigungsplanung Fußgängerzone mit Beschluss 970187/1 des Stadtrates aus dem Jahr 1997, ist mit diesem Beschluss zu ändern.
19. September 201919.09.2019: Stadtrat
06.02.2020: BSU
06.02.2020 angenommen
→ AG Marktplatz
Für die Umsetzung des geplanten Vorhabens wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Die
Bildung der AG übernimmt die antragstellende Fraktion (SPD).
12KlimanotstandAnerkennung und Ausrufung des Klimanotstandes für die Stadt Köthen5. Dezember 2019abgelehnt
13Berufung StR G. Heeg zum Bahnbeauftragten des StadtratsBerufung von StR Heeg zum Baghnbeauftragten der Stadt Köthen19. September 2019angenommen
14GründungsbeauftragterDer Stadtrat beschließt, einen Gründungsbeauftragten/eine Gründungsbeauftragte in der Stadtverwaltung zu benennen und als zentralen Ansprechpartner für Gründer und Gründungsinteressenten öffentlich bekannt zu geben. Der/die Gründungsbeauftragte der Stadt Köthen (Anhalt) fungiert als Vermittler zwischen den Gründungsinteressierten und den Unterstützern von Gründungsvorhaben. Folgende Aufgaben sollen damit abgedeckt werden:
1. Vernetzung aller Akteure im Umfeld von Unternehmensgründungsvorhaben
2. Beratung über konkrete Unterstützungsangebote der Stadtverwaltung
3. Aufbau eines Gründungsnetzwerks mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kammern
Diese Aufgaben sollen zunächst durch vorhandenes Personal im Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung abgedeckt werden. Für zukünftige Jahre soll eine separate Stelle im
Stellenplan berücksichtigt werden, die ausschließlich für Wirtschaftsförderung und Gründungsförderung zuständig ist.
7. November 2019abgelehnt
16Ansprechpartner medizinische VersorgungDer Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen Verantwortlichen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung der Stadt Köthen zu benennen. Er ist Ansprechpartner für den Kreisstellensprecher als Vertreter der in eigener Niederlassung tätigen oder der an einem medizinischen Versorgungszentrum angestellten Ärzte. Der Mitarbeiter ist für die aktive
Werbung zur Niederlassung von Ärzten in Köthen unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Zulassungsbedingungen der Kassenärztlichen Verwaltung Sachsen-Anhalt verantwortlich. Er wird mit der Schaffung eines Netzwerks (Stadt Köthen, Kreisstellensprecher Köthen, KV Sachsen- Anhalt, Helios Kliniken, WGK, Bankinstitute) beauftragt, um Anreize zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Köthen zu schaffen und Ärzten im Rentenalter die Übergabe ihrer Patienten an entsprechend jüngere Kollegen zu ermöglichen. Die Sicherstellung der medizinischen, insbesondere der hausärztlichen Versorgung, in Köthen und seinen Ortsteilen ist zu gewährleisten.
7. November 2019abgelehnt
2020
17Benennung der gestalteten Grünfläche zwischen Burgstraßeund Kleine Badergasse in "Felix-Friedheim-Platz"Der Stadtrat beschließt, die gestaltete Grünfläche zwischen Burgstraße und Kleine Badergasse in
Felix-Friedheim-Platz zu benennen und diese Benennung durch das Anbringen eines entsprechenden Schildes und einer Schautafel/ Köthener Perlen auf dem Platz kenntlich zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln sowie eine Spendenaktion durchzuführen.

In roter Schriftfarbe die Ergänzungen der Fraktion Die Linke.
20. März 1900Verwaltung stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion zu
(keine Kosten für Stadt)
Ergänzungsantrag Die Linke: Aufstellung einer Köthener Perle oder Schautafel finanziert über Spenden - Verantwortlich: Stadtverwaltung
Antrag mit den Ergänzungen der
Fraktion Die Linke angenommen.
18Aufstellung eines Konzepts von Angestellten in Beamtenstellen ( Hinweis Kommunalaufsicht)Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, entsprechend der Hinweise der Kommunalaufsicht,
ein Konzept zur Umwandlung von Angestellten- in Beamtenstellen zu erarbeiten und dem Stadtrat
spätestens in der Septembersitzung 2020 vorzulegen
20. Mai 2020zurückgezogen, da Konzept bereits in Arbeit ist
19Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfes 2021Die Verwaltung erstellt bis September 2020 den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 202120. Mai 2020zurückgezogen, da Haushaltsplanentwurf bereits in Arbeit ist und zur Stadtratssitzung am 24.09.2020 vorgelegt wird
20Änderung der ParkgebührensatzungDer Stadtrat beschließt, zur Unterstützung des innerstädtischen Handels, im Zeitraum vom 15.07.2020 bis zum 15.01.2021 in den städtischen Tiefgaragen in der Zeit von 09.00- 19.00 Uhr, die Kurzparker für 2 Stunden von der Parkgebühr zu befreien.

Die Parkgebühr in den Tiefgaragen der Stadt Köthen wird für Kurzparker ab der dritten angefangenen Stunde auf 1 Euro pro Stunde festgesetzt. Die maximale Tagesgebühr für Kurzparker beträgt 12 Euro.
Antragstellung 08.06.2020
Behandlung im Stadtrat am 23.07.2020 geplant