Pressemitteilung der Stadtratsfraktion zum Neubau des Feuerwehrgerätehausess

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Thema Neubau des Feuerwehrgerätehauses wurde in der letzten Sitzung des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses lange diskutiert. Dabei ging es nicht um den Bau des Feuerwehrgerätehauses an sich, sondern laut Beschlussvorlage darum, die Planungsleistung für einen der drei als mögliche Standorte identifizierten Grundstücke zu vergeben. Die Reihenfolge der zu treffenden Entscheidungen war aus Sicht unserer Fraktion falsch gewählt. Zunächst sollte eine grundsätzliche Entscheidung zum neuen Standort getroffen werden. Diese Entscheidung obliegt dem Stadtrat und muss Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zum Thema Neubau Feuerwehrgerätehaus sein. Für die Entscheidung über den Standort sollten diejenigen beteiligt werden, die der Neubau am meisten betrifft, die Kameraden der Feuerwehr. Das Votum der Feuerwehrkameraden kann natürlich nicht das alleinige Kriterium der Entscheidung des Stadtrates sein, es sollte aber zumindest als Information mit in den Entscheidungsprozess einfließen. Im zweiten Schritt muss dann der Erwerb des ausgewählten Grundstückes erfolgen. Dazu sind die Vertragsbedingungen zu klären und insbesondere ist der Kaufpreis festzulegen. Erst danach kann über den Erwerb des Grundstückes entschieden werden. Auch diese Entscheidung obliegt dem Stadtrat. Abschließend kann dann die Planungsleistung für das vom Stadtrat ausgewählte und von der Stadt erworbene Grundstück vergeben werden. Diese Entscheidung fällt dann in den Zuständigkeitsbereich des BSU. Der aus Sicht unserer Fraktion dritte Schritt sollte also vor dem ersten gemacht werden, weshalb wir in der Sitzung des BSU folgenden Änderungsantrag stellten:

 

„Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss beschließt, dass vor der Vergabe von Planungsleistung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Stadt Köthen, das zu beplanende Grundstück von der Stadt Köthen erworben wird.

Vor der Vorbereitung zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen durch die Verwaltung, wird der durch die Verwaltung favorisierte neue Standort (Reupziger Straße/ Holländer Weg) im Stadtrat zur Abstimmung vorgestellt.“ – Änderungsantrag Fraktion SPD/BI-WLS im BSU vom 19.11.2020

Aufgrund des weitergehenden Änderungsantrages der Fraktion Die Linke auf Durchführung eines Sonder-BSU, nachdem alle offenen Fragen (Standort/Grundstückserwerb) geklärt und die Kameraden der Feuerwehr beteiligt wurden, der auch mit unseren Stimmen eine Mehrheit fand, wurde über unseren Antrag nicht mehr abgestimmt. Wegen der oben beschriebenen Zuständigkeiten halten wir einen Sonder-BSU zu diesem Thema jedoch nicht mehr für sinnvoll, da die wesentlichen Entscheidungen zu diesem Thema nicht in den Aufgabenbereich des BSU fallen. Die Vergabe der Planungsleistung kann nach den Entscheidungen zu Standort und Grunderwerb durch den Stadtrat dann im nächsten regulären BSU entschieden werden. Ein entsprechendes Vorgehen werden wir daher bei der Verwaltung anregen und ggf. nochmal im Hauptausschuss mit allen Fraktionen diskutieren, um eine zügige Beratungs- und Entscheidungsreihenfolge zu ermöglichen.

 

 

Köthen, 20.11.2020

 

 

Sascha Ziesemeier

Fraktionsvorsitzender

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.